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Laut Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung hat jeder Schweizer die Pflicht, Militärdienst zu leisten. In der Regel ist man vom 18. bis zum 37. Altersjahr dienstpflichtig. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst anmelden.

Die Kantone begleiten alle Militärdienstleistenden vom Orientierungstag bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Sie sind aber auch für die Zivilschutzleistenden erste Ansprechpartner.

Ob Dienstverschiebung, Vorkurse für Gebirgsspezialisten, Ersetzen eines Ausrüstungs-Teils oder Entlassung aus dem Militärdienstpflicht/Armee: Sie finden hier alle wichtigen Informationen zu den Angeboten der kantonalen Militärverwaltung.